ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(AGB) der Firma: Manuel's Taxi Team Kufstein e.U. Kinkstraße 5/3 A-6330 Kufstein.
Im Nachfolgenden Taxi Team Kufstein genannt.
§1 Allgemeines Für die Geschäftsbeziehung,
zwischen Taxi Team Kufstein und den Kunden der von Taxi Team Kufstein angebotenen Beförderungsleistungen in der Personen- und Sachbeförderung gelten die unten aufgeführten AGB und die geltende TIROLER – BETRIEBSORDNUNG i.d.g.F. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht, ist in den Fahrzeugen von Taxi Team Kufstein zur Einsichtnahme erhältlich. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung aktuelle Fassung der AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn Taxi Team Kufstein sie schriftlich akzeptiert hat. Bei Fahrten ins Ausland verpflichtet sich der Fahrgast/die Fahrgäste im Besitz von gültigen Ausweispapieren und gegebenenfalls Visa zu sein.
§2 Vertragsabschluss und Rücktritt vom Vertrag,
1. Taxi Team Kufstein nimmt Fahraufträge mündlich, fernmündlich, schriftlich oder online zu den aktuellen Konditionen an, die sie zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet veröffentlicht hat. Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch nur, wenn Taxi Team Kufstein entweder diesen Auftrag schriftlich im Voraus bestätigt hat oder wenn die Fahrt tatsächlich angetreten wird. Sollte die Annahme einer Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behält sich Taxi Team Kufstein den Rücktritt vor. 2. Für Terminfahrten zum Flughafen oder Bahnhof oder Abholungen ab Flughäfen, Bahnhöfen kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden. In diesen Fällen müssen Taxi Team Kufstein Fahrplanänderungen durch den Kunden so rechtzeitig zur Kenntnis gelangen, dass zwischen den Parteien gegebenenfalls eine Änderung der Abholzeit vereinbart werden kann. Anderenfalls haftet der Kunde für Taxi Team Kufstein entstehende Schäden. Abholungen ab Flughäfen können sich, sofern keine bestimmten Abholzeiten vereinbart wurden, auch auf die Ankunft bestimmter Flüge beziehen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, Taxi Team Kufstein die genauen Flugdaten, insbesondere die Flugnummer, mitzuteilen. Vertraglich geschuldet ist stets die Abholung zum Zeitpunkt der planmäßigen Ankunft, es sei denn der Kunde teilt Taxi Team Kufstein die geänderte Ankunftszeit rechtzeitig mit oder es war für Taxi Team Kufstein zumutbar und möglich, sich rechtzeitig über die genaue Ankunftszeit zu informieren. 3. Wird ein Auftrag vor dem schriftlich bestätigten Fahrtermin durch den Kunden zurückgenommen, fallen Storno Gebühren in Gesetzlicher Höhe an. Taxi Team Kufstein behält sich bezüglich der Berechnung von Storno Gebühren vor, nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob Storno Gebühren im Rahmen der hier genannten Vorgaben erhoben werden sollen oder nicht, die obenstehenden Regelungen der Storno Gebühren gelten in Folgefällen trotzdem.
§3 Preise,
1. Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in EURO und einschließlich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe sowie zuzüglich Spesen und möglicher Verkehrswegnutzungsgebühren (MAUT, Tunnelgebühren etc.). Der Steuersatz für Personenbeförderung in Österreich beträgt 10%, für Fahrten außerhalb von Österreich gelten gegebenenfalls andere Steuersätze. Maßgeblich sind die jeweils durch Taxi Team Kufstein im Internet veröffentlichten und in den Fahrzeugen von Taxi Team Kufstein zur Einsichtnahme aktuellen Preisangaben. Alte Preislisten haben mit der Veröffentlichung einer neuen ihre Gültigkeit verloren. 2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Fahrttermin mehr als vier Monate oder ein Jahreswechsel liegen. Erhöhen sich danach bis zur Erbringung der Leistung die Löhne, die Materialkosten oder die Marktmäßigen Einstandspreise, so ist Taxi Team Kufstein berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist selbstverständlich zum Rücktritt im Gesetzlichen Rahmen berechtigt. ERMÄSSIGUNGEN liegen ausschließlich im Ermessen von Taxi Team Kufstein.
§4 Beförderung von Personen und Sachen,
1. Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges und des Fahrers, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie sonstiger Dritter nicht gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Tiere. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie oder ihre sich in ihrer Begleitung befindliche minderjährige Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den Fahrer öffnen. Kunden und sie begleitende Personen sind gleichwohl verpflichtet zu prüfen, ob ein Öffnen der Türen gefahrlos möglich ist. Im Falle von Schäden haften Kunden und sie begleitende Personen für sämtliche von ihnen verursachte Schäden.
2. Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges ist Taxi Team Kufstein freigestellt. Die Kunden haben auf besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse, oder Ankunftstermine bei der Bestellung und bei Fahrtantritt hinzuweisen.
3. Bei Kilometer abhängiger Fahrpreisberechnung wird die zu Grunde zu legende Fahrstrecke auf Kundenwunsch vor Fahrtantritt gemeinsam mit dem Kunden festgelegt, bei Kilometer unabhängigen Fahrpreisen, insbesondere bei Sammelfahrten ist Taxi Team Kufstein die Wahl der Fahrstrecke freigestellt.
4. Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der Beförderung in der Obhut des Kunden, auch wenn Taxi Team Kufstein natürlich gern bei der sachgerechten Ladung und Sicherung behilflich ist. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen werden können, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden.
5. Nahrungsmittel und Getränke werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder der Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln ist während der Fahrt untersagt. Getränke können auch während der Fahrt mit Einverständnis des Fahrers konsumiert werden. AUSNAME: ALKOHOL, GETRÄNKE IN GLASFLASCHEN oder Behältnisse, die im Fahrzeug eine Gefährdung von Fahrer oder Kunden darstellen. Dies zu beurteilen liegt alleine im Ermessen des Fahrers. IN ALLEN FAHRZEUGEN BESTEHT EIN AUSNAHMSLOSES RAUCHVERBOT!
6. Bei Übernahme von zum Transport geeignetem Kuriergut wird Taxi Team Kufstein dieses nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden auf Vollständigkeit prüfen. Hierzu hat der Kunde bei Übernahme eine entsprechende schriftliche Übernahmebestätigung vorzulegen. Kuriergut wird von Taxi Team Kufstein in geeigneter Form geladen und gesichert. Zeigt sich bei Ablieferung des Kuriergutes am Fahrziel eine Mindermenge oder ein Mangel gegenüber der bestätigten Übernahmebestätigung, ist dies Taxi Team Kufstein direkt bei Anlieferung schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des Schadens mitzuteilen.
§5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug und erweitertes Pfandrecht
1. Der Fahrpreis für Dienstleistungen ist bei Erbringung fällig und wird in bar erhoben. Ausgenommen davon sind lediglich Aufträge, für die im Voraus eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Kredit - od. Bankomatkarten sowie Scheck- und Wechsel hergaben werden als Zahlungsmittel leider nicht akzeptiert.
2. Bei Rechnungskunden sind Zahlungen für Dienstleistungen spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der leistungsbezogenen Rechnung zu leisten. Abzüge und abweichende Zahlungsfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
3. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn Taxi Team Kufstein über den Betrag unbeschränkt verfügen kann.
4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Taxi Team Kufstein berechtigt, Verzugszinsen in Gesetzlicher Höhe zu Berechnen. Falls Taxi Team Kufstein nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist Taxi Team Kufstein berechtigt, auch diesen geltend zu machen. Taxi Team Kufstein steht wegen Forderung(en) aus Beförderung(en) ein Pfandrecht an überlassenen oder aufgrund von Beförderungen in seinen Besitz gelangten Gegenständen im Rechtlichen Rahmen zu.
§6 Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung,
1. Natürlicher Verschleiß an Transportgütern, Gepäck etc. ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während des Transportes durch Taxi Team Kufstein in sachgemäßer Nutzung und unterliegen während dieser Beförderung natürlichem Verschleiß. Auch Lackbeschädigungen von durch Taxi Team Kufstein transportierten Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwägen etc. können auch bei sachgemäßer Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind daher ebenfalls als natürlicher Verschleiß zu betrachten.
2. Kuriergut, welches ohne persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, so nicht vor Fahrtantritt eine geeignete Übernahmebestätigung durch Taxi Team Kufstein gegengezeichnet wurde.
3. Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen von Transportgut sind Taxi Team Kufstein umgehend bei Fahrtende zur Kenntnis zu bringen.
4. Die Kunden tragen die Verantwortung für jedwede Körper- oder Sachschäden, die sich aus dem eigenen Genuss von Nahrungsmitteln und Getränken im Fahrzeug ergeben, auch wenn ihnen dieser Genuss durch Taxi Team Kufstein gestattet wurde.
5. Taxi Team Kufstein haftet für Schäden, die dem Kunden durch unpünktliche Abfahrt oder Ankunft am Fahrziel entstehen, nur, wenn (1) die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- der Ankunftszeit zwischen Taxi Team Kufstein und dem Kunden rechtzeitig zuvor ausdrücklich vereinbart wurde und (2) die Leistungsstörung nicht durch Naturkatastrophen, unvorhergesehene technische Mängel, Verkehrsstaus oder Unfälle oder aus Gründen entsteht, die in der Sphäre des Kunden liegen. Das gilt insbesondere bei Flughafenfahrten. Taxi Team Kufstein haftet ferner nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst bestimmt hat und hierbei gewöhnliche Fahrtverzögerungen etwa durch Stau etc. unberücksichtigt gelassen hat. Insbesondere kurzfristige Flugplanänderungen oder eine gegenüber der geplanten Ankunftszeit verfrühte oder verspätete Ankunft des Kunden entbindet diesen nicht von seiner Leistungspflicht.
6. Gewährleistungsansprüche, die aus terminlichen Leistungsmängeln entstehen, sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend gemacht werden.
7. Die Haftung von Taxi Team Kufstein für Schäden, die nicht Körper- oder Gesundheitsschäden sind, ist auf den zweifachen Fahrpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Taxi Team Kufstein verursacht wird.
8. Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährige Begleitpersonen, von Tieren oder durch mitgeführte Transportgüter verursacht werden, welche, aus gesundheitlichen oder fahrlässigen Gründen, am Eigentum von Taxi Team Kufstein oder dritten Personen entstehen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Verunreinigung durch Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführte Nahrungsmittel oder Rauchwaren entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird Taxi Team Kufstein neben der Beseitigung auch entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die durch Lüftung oder Trocknung entstehen. Der Mindestsatz für Verunreinigung eines Fahrzeuges durch Erbrochenes beträgt € 200,-- und erhöht sich je nach Verschmutzungsgrad und Ausfallsdauer des Fahrzeuges.
Taxi Team Kufstein erhebt, verarbeitet und nutzt betriebs- und personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Es gilt Österreichisches Recht . Erfüllungsort für Lieferung und Leistung sowie Zahlung ist A – 6330 KUFSTEIN / TIROL. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bezirksgericht A – 6330 KUFSTEIN / TIROL. Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind sich darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.